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Informationen für alle einweisenden Stellen

1. Allgemeine Vorbemerkungen

Die Zunahme des Anteils älterer Menschen in unserer Bevölkerung und die daraus erwachsenden Probleme stellen eine große gesellschaftspolitische Herausforderung dar. Unserem Gesundheitswesen kommt dabei die Aufgabe zu, Selbständigkeit und Lebensqualität betagter und hochbetagter Patienten zu fördern und zu sichern.

Dabei hat sich der interdisziplinäre Arbeitsansatz der Geriatrie oder Altersheilkunde als erfolgreich erwiesen, den Problemen der häufig multimorbiden alten Patienten gerecht zu werden. Die ganzheitliche Betrachtungsweise des einzelnen Patienten steht im Vordergrund, wobei neben den somatisch-medizinischen Problemen psychische, soziale und ökonomische Aspekte beachtet werden. Um dies zu gewährleisten, ist für die Patientenversorgung ein multiprofessionelles Team erforderlich. Die Behandlungen haben stets rehabilitativen Charakter mit dem vorrangigen Ziel der weitestmöglichen Förderung der Selbständigkeit und Selbsthilfefähigkeit.

Geriatrische Rehabilitation soll möglichst wohnortnah erfolgen. Einen wichtigen Schritt zur rehabilitativen Versorgung stellt die Eröffnung des REHA-ZENTRUMS REUTERSTRASSE, Geriatrische Klinik GmbH, Reuterstraße 101 in Bergisch Gladbach Anfang Oktober 1996 dar. Die als Landes- und Bundesmodell geförderte Einrichtung verfügt im vollstationären Bereich über drei Stationen mit zusammen 72 Betten in Ein-, Zwei- und Dreibettzimmern. Darüber hinaus bietet sie die Möglichkeit der teilstationären Rehabilitation in der geriatrischen Tagesklinik mit 15 Plätzen.

2. Voraussetzungen für eine geriatrische Rehabilitationsbehandlung

Aufgenommen werden Patienten, die grundsätzlich

  1. rehabilitationsbedürftig
  2. rehabilitationswillig
  3. rehabilitationsfähig sind

Dies bedeutet im Einzelnen:

  • Der Betroffene hat ein akutes Krankheitsereignis hinter sich, welches seine Selbständigkeit bedroht oder einschränkt, war jedoch zuvor zumindest in Teilbereichen selbständig oder eine bekannte chronische Grunderkrankung bedroht durch (akute) Verschlechterung die Selbständigkeit.
  • Der Betroffene sieht die Notwendigkeit der Behandlung ein und ist bereit, aktiv zu kooperieren. Hierzu muß eine gewisse geistige Leistungsfähigkeit gegeben sein.
  • Die behandelnden resp. anmeldenden Ärzte müssen ein gewisses Rehabilitationspotential erkennen sowie ein realistisches Rehabilitationsziel benennen und dokumentieren (s. Anlage "Antragsformular für Geriatrische Rehabilitationsbehandlung")

3. Krankheitsspektrum

Das Spektrum der Krankheiten, derentwegen eine geriatrische Rehabilitation notwendig werden kann, läßt sich in akute und chronische Erkrankungen einteilen.

  1. Akute Erkrankungen:
    • Schlaganfall
    • Amputationen an den unteren Extremitäten
    • Zustand nach Gelenkersatz bei Arthrose
    • Zustand nach Frakturen (insbes. Wirbelkörperfrakturen)
    • Zustand nach schweren operativen Eingriffen mit verzögerter Rekonvaleszenz
  2. Chronische Erkrankungen:
    • Erkrankungen des Bewegungsapparates (z.B. Polyarthrose, schwere Osteoporose)
    • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen mit ihren Folgeschäden
    • periphere Gefäßerkrankungen
    • Morbus Parkinson
    • allgemeine Gebrechlichkeit ( rez. Sturzereignisse unklarer Genese)
    • Spätschäden nach akuter Erkrankung (z.B. Befundverschlechterung bei altem Schlaganfall)

Als Kontraindikationen gelten:

  • schwere Verwirrtheit und Desorientiertheit mit Weglauftendenz und mangelnder Kooperationsfähigkeit
  • fehlende körperliche Belastbarkeit aufgrund starker Beeinträchtigung von Herz/Kreislauf und/oder Atmungsorganen
  • Tumorleiden im Finalstadium
  • parenteral durchzuführende Chemotherapie
  • vorbestehende schwere Pflegebedürftigkeit ohne Besserungstendenz
  • schwere Kontrakturen

Prinzipiell sollte die medizinische Diagnostik, insbesondere invasiv-technische Maßnahmen (Herzkatheter, CT, invasives Röntgen, Endoskopie etc.) vor Antritt der Rehabilitationsmaßnahme abgeschlossen sein.

4. Aufnahmeverfahren

Der Aufnahme zur Rehabilitation ist ein Antragsverfahren vorgeschaltet. Die einweisende Stelle schickt das ausgefüllte Antragsformular (s. Anlage) an das REHA-ZENTRUM REUTERSTRASSE sowie in Kopie mit entsprechendem Kostenübernahmeantrag an den zuständigen Kostenträger (Krankenkasse). Der medizinische Dienst der Krankenkassen entscheidet dann über Zusage oder Ablehnung der Reha-Maßnahme. Im Fall einer Zusage erfolgt die baldmögliche Terminvereinbarung zur Aufnahme des Patienten.

Die Klinikleitung behält sich im Einzelfall vor (auch bei vorhandener Zusage durch den Kostenträger) die Aufnahme eines Patienten aus medizinischen Gründen abzulehnen. In fraglichen Fällen erfolgt stets die telefonische Rücksprache der ärztlichen Leitung mit der anmeldenden Stelle.

5. Therapeutisches Konzept und Vorgehen

Nach der Aufnahme wird der Patient von den beteiligten Berufsgruppen aus deren spezifischer Perspektive beurteilt. Danach werden anhand der Befunderhebungen im Rahmen der Teambesprechung das Therapieziel und der Therapieplan festgelegt. Während des Aufenthaltes wird die Behandlung anhand der registrierten Behandlungsergebnisse angepaßt. Dies erfolgt in regelmäßig stattfindenden Teambesprechungen und Visiten.

Ein sehr wichtiger Bestandteil im Konzept ist die frühzeitige Miteinbeziehung von Angehörigen in die aktivierende Pflege und - soweit möglich - in therapeutische Maßnahmen (z.B. Anleitung zum Handling). Dies ist um so wichtiger, als die weitere häusliche Betreuung der Patienten zum größten Teil von Angehörigen übernommen wird.

6. Die Mitglieder des therapeutischen Teams und ihre Aufgaben

Der ärztliche Dienst

  • Anamnese und Aufnahmeuntersuchung, rehabilitative Beurteilung (geriatrisches Assessment)
  • Medizinische Diagnostik (im Hause vorhandene Möglichkeiten: Notfall-Labor, EKG, Langzeit-EKG, Langzeit-Blutdruckmessung, Röntgen, Sonographie Abdomen und Schilddrüse, farbcodierte Duplexsonographie und Echokardiographie, Lungenfunktionsprüfung)
  • Verordnung der notwendigen Therapien und Maßnahmen
  • Verantwortung für den Rehabilitationsverlauf
  • Überwachung der Gesamttherapie und Führung der gesamttherapeutischen Dokumentation
  • Leitung des interdiziplinären therapeutischen Teams auf Stationsebene
  • Beratung und Information der Angehörigen
  • Vorbereitung der Entlassung des Patienten, Abstimmung mit dem Hausarzt

Der Pflegedienst

  • Krankenbeobachtung
  • Erfassung der individuellen Ressourcen und Probleme
  • Bestimmung von Pflegezielen
  • Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Erreichung der Pflegeziele
  • Grundpflege (therapeutisch aktivierende Pflege, Handling nach Bobath)
  • Behandlungspflege
  • Interaktion (Unterstützung der Beziehung zwischen Patient, allen anderen therapeutischen und diagnostischen Diensten und Angehörigen )
  • Dokumentation der Pflege

Die Physiotherapie/Krankengymnastik

  • Befunderhebung, Therapieplanung
  • Behandlung von Patienten mit Hemiplegie nach dem Bobath-Konzept sowie Anwendung anderer neurophysiologischer Behandlungskonzepte
  • Mobilisierung und Gangschulung bei Patienten mit Frakturen in Einzel- und Gruppentherapie
  • Prothesenversorgung und Gangschulung/Gleichgewichtsschulung
  • Hilfsmittelversorgung
  • funktionelles Training
  • schmerzlindernde Maßnahmen/Entspannungstherapie
  • Angehörigenberatung/-anleitung

Die Physikalische Therapie

  • Verschiedene Arten von Massagen (klassische Massage, Unterwasser-, Bindegewebsmassage, Lymphdrainage)
  • verschiedene Formen von Elektrotherapie (Ultraschall, Ultraschall mit Reizstrom, Neurotron Neodynator, Muskelstimulator, Dynamische Ströme)
  • Medizinische Bäder, Stangerbad
  • Wärme und Kälteanwendungen
  • Inhalationen

Die Ergotherapie

  • Befunderhebung und Therapieplanung
  • Sensomotorische Therapie nach verschiedenen Behandlungskonzepten (z.B. Bobath, Affolter etc.)
  • Training der Aktivitäten des täglichen Lebens im Rahmen der therapeutischen Konzepte
  • Hirnleistungstraining auf neurophysiologischer Grundlage
  • Hilfsmittelversorgung und -training
  • Zusammenarbeit mit Angehörigen

Die Sprachtherapie

  • Diagnose und Therapie erworbener Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen wie Aphasien, Dysarthrien, Sprechapraxien und Dysphonien
  • Behandlung von Kau- und Schluckstörungen
  • Behandlung von Gesichtslähmungen
  • Beratung der Familienangehörigen und des Teams

Die Diätberatung

  • Ernährungs- und Diätberatung
  • Diabetikerschulung

Der Sozialdienst

  • Patienten- und Angehörigenberatung
  • Unterstützung bei Verarbeitungsprozessen
  • Entlassungsvorbereitung
  • Beratung und Vermittlung häuslicher Hilfen
  • Heimberatung und Vermittlung
  • Beratung über Sozialhilfeleistungen
  • Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen des Gesundheits- und sozialen Versorgungssystems
  • Hausbesuche
  • Kostenregelungen

Der Seelsorger

  • Regelmäßige Besuche
  • Gesprächsführung (Verlustverarbeitung, Angebot geistlicher Begleitung)
  • Beratung von Angehörigen
  • Gottesdienste

7. Die geriatrische Tagesklinik

In der geriatrischen Tagesklinik erfolgt die rehabilitative Behandlung teilstationär. Sie dient der Verkürzung stationärer Aufenthalte, der Erleichterung der Entlassung nach Hause und sie kann ggf. einen stationären Aufenthalt vermeiden.

Die Patienten der Tagesklinik werden unter Organisation der Klinik morgens von zu Hause abgeholt und nachmittags dorthin zurückgebracht. Während des Aufenthaltes stehen ihnen die medizinisch-diagnostischen und rehabilitativen Behandlungsangebote der Klinik, Verpflegung und Möglichkeit zur Ruhe zur Verfügung.

Weitere Informationen

Zentrale
Tel: 0 22 02 / 127 - 0
Fax: 0 22 02 / 127 - 100

Sekretariat Anmeldemanagement
Tel: 0 22 02 / 127 310
Fax: 0 22 02 /127 311

Dr. med. Martin Fußer
Chefarzt
Tel: 0 22 02 / 127 - 300
Fax: 0 22 02 / 127 - 311

Dr. med. Marion Höfer
Oberärztin
Tel: 0 22 02 / 127 - 320
Fax: 0 22 02 / 127 - 311